In diesem Bereich haben meine Mandanten die Möglichkeit, auf Dokumente, Vorlagen und Hilfsmittel zuzugreifen, die sie u. U. zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten benötigen.
Abschreibungen
Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens stellen nicht in jedem Fall sofort Aufwand dar. Es ist möglich, dass dies erst über Abscheibungen bzw. Absetzung für Abnutzung (AfA) geschieht. Das Bundesministerium hat dafür die sog. AfA-Tabelle herausgegeben, aus der ersichtlich ist, in welchem Maß die Anschaffungskosten Aufwand darstellen.
Bewirtungen
Laut § 4 Abs. 5 Nr. 2 S. 2 u. S. 3 EStG muss die betriebliche Veranlassung einer Bewirtung Dritter nachgewiesen werden. Zum Nachweis dafür ist entweder der vorgedruckte Abschnitt auf den Bewirtungsrechnungen oder ein separater Beleg, der diesem Abschnitt gleicht, auszufüllen.
Formulare
Zur Erfüllung und zur Vereinfachung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten gehört das Ausfüllen diverser Formulare, die ich nachfolgend zur Verfügung stelle.
SEPA Lastschriftmandat Finanzamt Berlin.pdf
SEPA Lastschriftmandat Finanzamt Brandenburg.pdf
Steuerliche Anmeldung KapGes Einlagebogen.pdf
Steuerliche Anmeldung KapGes.pdf
Steuerliche Um- oder Abmeldung.pdf
Grundaufzeichnungen
Zur Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, die bar über die Kasse erfolgen, habe ich eine xls-Variante erstellt, die u. U. auch in div. Buchhaltungssoftware importiert werden kann.
Reisekosten
Für angefallene Reisekosten kann die Vorlage für die Reisekostenabrechnung verwendet werden.
Steuerzahlungen
Unterjährig werden in den meisten Fällen regelmäßig Steuerzahlungen fällig, zur Lohn-, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommen- und/oder Körperschaftsteuer.
Die Lohnsteuer bemisst sich je nach festgesetztem Besteuerungszeitraum monatlich, vierteljährlich oder jährlich nach der erstellen Lohnsteueranmeldung.
Die Umsatzsteuer wird ebenfalls monatlich oder vierteljährlich durch Umsatzsteuervoran-meldungen dem Finanzamt gemeldet und entsprechend entrichtet.
Die Gewerbe-, Einkommen- und/oder Körperschaftsteuer wird unterjährig in vierteljährlichen (meist gleich bleibenden) Beträgen fällig. Der Betrag ist dem letzten erlassenen Steuerbescheid zu entnehmen.
Die Zahlungstermine sind gesetzlich festgeschrieben und habe ich in einer Aufstellung zusammengefasst.